Ja, wenn das Blitzschutzsystem Normgerecht und Vollständig ausgeführt wurde.
Ein Blitzschutzsystem besteht aus dem äußeren und inneren Blitzschutzsystem.
- Das äußere Blitzschutzsystem ist für den Personen- und Brandschutz zuständig.
Durch Fangleitungs-, Ableitungs- und Erdungsanlage werden die Blitzentladungen kontrolliert abgeleitet um gefährliche Brände oder gar Überschläge auf Mensch und Tier zu verhindern.
Voraussetzung dafür ist ein fachgerechte installiertes Blitzschutzsystem. - Das innere Blitzschutzsystem schützt die elektrischen und metallischen Installationen und alle Geräte die am Hausstromnetz angeschlossen sind.
Dieses besteht aus der Verbindung aller leitfähigen Teile und dem Einbau von blitzstromtragfähigen Überspannungsableitern Typ 1-2 im Hauptverteiler und Typ 3 bei allen sensiblen elektronischen und elektrischen Geräten.