Wartungsintervall

Die Wartungsintervalle für die verschiedenen Gebäudearten und Blitzschutzklassen sind in der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Beiblatt 2 geregelt. Für ältere Objekte sind die Prüfintervalle in den jeweiligen Normen ÖVE/ÖNORM E49/1988 bzw. ÖVE/ÖNORM E8049-1 geregelt.

  • Wohnhäuser bis 2 Wohneinheiten müssen alle 10 Jahre überprüft werden. (Wir empfehlen alle 5 Jahre)
  • Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten und Wohnhausanlagen alle 5 Jahre
  • Betriebsobjekte alle 3 Jahre
  • Brand- und Explosionsgefährdete Objekte jedes Jahr

Nach Terminvereinbarung prüfen unsere Techniker den Zustand der Blitzschutzanlage und erstellen nach erfolgter Prüfung die aktuelle Dokumentation bestehend aus Blitzschutzplan und Prüfbefund.

 

Wartungsverträge
  • Gerne erstellen wir Wartungsverträge und melden uns vor der nächsten fälligen Überprüfung wieder bei Ihnen.
  • Nach Terminvereinbarung prüfen unsere Techniker den Zustand der Blitzschutzanlage und erstellen nach erfolgter Prüfung die aktuelle Dokumentation.