Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung oder Risikobewertung erfordert ein Gespräch mit Eigentümer/Behörden um festzustellen wie hoch das Risiko für Mensch, Tier, elektrische Installationen, Betriebsmittel, Nachbarobjekte und anliegenden Strassen ist. Aufgrund dieser schriftlich festgehaltenen Besprechung wird das Blitzschutzsystem geplant oder zusätzlich eine Risikoanalyse nach ÖVE/ÖNORM EN62305-2 durchgeführt oder das Beiblatt 2 der ÖVE/ÖNORM EN62305-3 herangezogen.